In den zurückliegenden Jahren haben wir oft in den Betrieben gehört: „Wir haben so viele Aufträge, Arbeit und machen Überstunden, für Weiterbildung haben wir gerade keine Zeit.“ Schön zu hören wäre jetzt: „Wir haben aktuell weniger Aufträge, aber wir nutzen die Zeit für die Weiterbildung und machen uns fit für die kommenden Herausforderungen.“

Die ausgefallene Arbeitszeit ist die Ge­legenheit für Weiterbildung! Während der Kurzarbeit können die Kosten von Weiter­bildungsmaßnahmen anteilig auch von der Agentur für Arbeit übernommen werden. Hier­für müssen die Maßnahme und deren Träger zer­tifiziert sein, die Maßnahme muss mehr als 160 Unterrichtseinheiten dauern und über arbeits­platzbezogene Inhalte hinausgehen.

Das Gesetz unterteilt die Betriebe in verschiedene Größenordnungen von bis 10, bis 250, bis 2.500 und ab 2.500 Beschäftigte. Dabei wird der Zu­schuss immer geringer je größer das Unternehmen ist.

Schulungsmaßahmen bei Kurzareit werden gefördert

Über Suchmaschinen unter dem Stichwort Qualifizierungschancengesetz oder Bildungsgutschein finden sich mehrere anerkannte Anbieter von Schulungen zu den unterschied­lichsten Themen. Im Internetportal der BA findet sich die Aus- und Weiterbildungsdatenbank KURSNET, wo Unterneh­men sich über entsprechende Weiterbildungsangebote (regional / nach Suchbegriffen) informieren können. 

Wichtig: Die Qualifizierungsmaßnahme so­wie ihr Anbieter wurden nach SGB III und der “Anerkennungs- und Zulassungsverordnung – Weiterbildung (AZVW)” anerkannt. Davon ausgenommen sind innerbetriebliche Qua­lifizierungen, die mit eigenem Personal durchgeführt werden. 

Sinnvolle und nachhaltige Maßnahmen mit sofortigem Effekt für produzierende Unter­nehmen sind z.B.

  • 5S am Arbeitsplatz (Produktion, Werkstatt oder Büro)
  • SMED Optimierung der Rüstvorgänge in der Produktion
  • Logistik- und Materialflussoptimierung
  • Schlanke Produktionssteuerung

Unternehmen benötigen auch weiterhin Fachkräfte als Garanten für Innovation und Wett­bewerbsfähigkeit in ähnlichem Umfang wie bisher. Jedoch sind teilweise grundlegend veränderte und erweiterte Kompetenzen gefordert, auch im Hinblick auf die fort­schreitende Digitalisierung und Anforde­rungen von Industrie 4.0 

Hier haben Unternehmen jetzt die Chance, der sicherlich wieder aufkeimenden Klage über den dann noch breiter gefächerten Fachkräfte­mangel entgegenzuwirken, sobald die Konjunktur wieder anzieht.

Hier können Sie den Artikel als PDF herunterladen.