Offene und transparente Kommunikation mit Banken

Die Corona-Pandemie hat alle Lebensbereiche erfasst, darunter auch die vielen KMUs, die das Rückrad der deutschen Wirtschaft bilden. Neben den eigenen Mitarbeitern, für die jeder Unternehmer eine Fürsorgepflicht hat, müssen sich die Geschäftsführer insbesondere jetzt um die Abwendung der Zahlungsunfähigkeit für ihr Unternehmen bemühen.

Folgende Vorgehensweise ist hier notwendig:

  1. Ein umfassender Liquiditätsplan, der nach internen Sparten oder nach Standorten aufgesplittet ist.
  2. Die tägliche Fortschreibung des Liquiditätsplans, um frühzeitig Liquiditätsengpässe auf den einzelnen Ebenen – und auf konsolidierter Basis – zu erkennen.
  3. Zeichnet sich eine angespannte Liquiditätssituation ab, sollte sich die Geschäftsleitung unverzüglich mit den Banken des Unternehmens austauschen.

Vorbereitung des Bankengesprächs

  1. Mitte März sollte zumindest der vorläufige Jahresabschluss von 2019 den Geschäftsführern vorliegen, falls nicht, so ist
  2. Die BWA Dezember 2019 sowie die BWA von Februar 2020 vorzubereiten und zur Verfügung zu haben.
  3. Der Geschäftsführer muss persönlich beim Kundenberater der Bank anrufen. Falls mehrere Bankverbindungen bestehen, so sind diese so schnell wie möglich auf den aktuellen Stand zu bringen. Wichtig: Die Kommunikation zu den Banken muss einheitlich sein. Eine ungleiche Behandlung auch nur einer einzelnen Bank könnte schnell zum Nachteil des Unternehmens werden. Wenn möglich sollte ein persönliches Gespräch per Telefon, MS Teams etc. vereinbart werden.

Welche grundsätzlichen Erkenntnisse sollten sich aus der vorjährigen und aktuellen Geschäftsentwicklung ableiten lassen?

  1. Auch wenn Umsatz und/oder Ertrag in 2019 rückläufig war, so sollte zumindest eine Geschäftsentwicklung aufgezeigt werden können, die eine nahende Insolvenz ausschließt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn zwar ein negatives Ergebnis auszuweisen, aber eine positive Eigenkapitalquote (am besten > 10 %) vorhanden ist.
  2. Die Bank sollte erkennen, dass eine aufziehende Insolvenz sich nicht aus dem Vorjahr (ohne Corona-Einfluss) ableiten lässt, sondern eine aufziehende Zahlungsunfähigkeit (Illiquidität) erst durch die massive Geschäftsreduzierung in den ersten beiden Monaten von 2020 entstanden ist.

Fördermöglichkeiten richtig nutzen

  1. Der Antrag auf einen Überbrückungskredit ist immer bei der Hausbank zustellen. Der Antragssteller sollte immer darauf hinweisen, dass er die Förderprogramme der KfW in Anspruch nehmen möchte.
  2. Die KfW-Programme sind für beide, Hausbank und Antragssteller, vorteilhaft. Die KfW übernimmt bis zu 80 % des Kreditrisikos für Betriebsmittelfinanzierungen und bis zu 90 % für Investitionen. Durch diese Haftungsfreistellung wird die Kreditvergabe durch die Hausbanken erleichtert.
  3. Die Haftungsfreistellung gilt nun für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 2 Mrd EUR.
  4. Die Kredite können nach Bedarf strukturiert werden, entweder endfällig, mit tilgungsfreien Zeiten und mit zu vereinbarenden Ratenzahlungen.
  5. Kreditkosten hängen von den zur Verfügung gestellten Sicherheiten und den aktuellen Zinssätzen ab.

Verwaltungstechnische und gesetzliche Vorgaben wurden ausgesetzt bzw. entschärft

  1. Steuerliche Liquiditätshilfen für Unternehmen mit dem Ziel die Gewährung von Stundungen wurden erleichtert (z. B. durch die Anpassung von Vorauszahlungen, den Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen bis zum 31.12.2020.) Bei Steuern, die von der Zollverwaltung verwaltet werden (z. B. die Energiesteuern), sind die Zollbehörden angewiesen worden, den Steuerpflichtigen entsprechend entgegenzukommen.
  2. Im Rahmen einer gesetzlichen Regelung soll die dreiwöchige Insolvenzantragspflicht bis zum 30.9.2020 ausgesetzt Grundlage ist, dass der Insolvenzgrund auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruht. Darüber hinaus soll eine Verordnung für eine Verlängerung dieser Maßnahme bis höchstens zum 31.3.2021 vorgeschlagen werden.

Wir wollen, dass Sie persönlich gesund durch diese anstrengende Zeit kommen. Zudem wollen wir Ihnen Tipps und Hinweise geben, wie Sie Ihr Unternehmen für die Zeit nach der Pandemie erfolgreich vorbereiten können. Sprechen Sie uns an –  wir helfen Ihnen gerne.

Kontakt: info-germany@expensereduction.com 

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