Die Frist läuft: Bis zum 31.03.2023 Energiepreisbremse beantragen

Der Startschuss ist offiziell noch nicht gefallen, aber eine Abgabefrist gibt es schon. Bis zum 31.03.2023 müssen Unternehmen, die die Energiepreisbremse nutzen wollen, ihren Antrag eingereicht haben. Noch steht weder fest, wo der Antrag eingereicht werden muss, noch, wer diesen prüft. Lediglich ein Entlastungsbetrag von bis zu 150 Mio. Euro wird in Aussicht gestellt.

Daher: Nutzen Sie die Expertise von Expense Reduction Analysts in der Antragstellung von staatlichen Zuschüssen.

Was auf den ersten Blick einfach aussieht, ist im Detail sehr komplex.

Ein Beispiel: Beim Gasverbrauch zahlt ein Unternehmen mit Energiepreisbremse für 70% des Gasverbrauches 2021 7ct/kWh. Der Rest wird zu Einkaufskontingenten/Marktpreisen verrechnet. Allerdings kommen noch eine Vielzahl von Variablen (Entlastungsstufen, absolute/relative Höchstbeträge, Kumulierung, verbundene Unternehmen, Energieeffizienz, Arbeitsplatzgarantie etc.) hinzu, die geprüft werden müssen und teilweise noch nicht veröffentlicht sind.

Wir helfen schnell und unbürokratisch bei:

  • Prüfung der Antragsvoraussetzung
  • Ermittlung der Entlastungshöchstgrenzen
  • Berücksichtigung der Antrags- und Meldefristen
  • Begleitung des Antragsverfahrens bis zur Einreichung
  • Kommunikation mit Versorgern und Prüfstelle
  • Nachkalkulation des Jahreswertes 2023

Gerne beraten wir Ihr Unternehmen auch im Energieeinkauf. Somit erhalten Sie eine qualifizierte Einschätzung zur möglichen Inanspruchnahme von Energiepreisbremsen und ein exaktes Bild über die zu erwartenden Energiekosten und damit Budgetsicherheit.