In der aktuellen Situation gewinnt die Subsidiärhaftung an Bedeutung. Als Schutz des Zeitarbeitspersonals ist sie für Entleiher ein Risiko, das nur schwer kalkulierbar ist. Normalerweise übernimmt der Verleiher als Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge der Leiharbeiter. Wenn die Zeitarbeitsfirma durch eine Krise die Beiträge nicht mehr stemmen kann, greift die Subsidiärhaftung. In diesem Fall muss der Entleiher diese Kosten übernehmen. In unserem Artikel finden Sie Hinweise und Tipps, wie Sie das Risiko erkennen und minimieren können.

Hintergrund: Wieso ist das Risiko aktuell deutlich höher?

Im Rahmen der Pandemie haben knapp 90 % der Personaldienstleister Kurzarbeit angezeigt. Kurzarbeit führt dazu, dass die Zeitarbeiter Kurzarbeitergeld erhalten. Für den Personaldienstleister heißt dies kein Umsatz bzw. Deckungsbeitrag und die Vorfinanzierung des Kurzarbeitergelds. Die Kostenstruktur der Personaldienstleister ist in der Regel fix und kann nur bedingt reduziert werden (z. B. durch Kurzarbeit der intern Beschäftigten). Je nach Umfang und Dauer der Kurzarbeit führt dies bei ungünstiger Ausgangslage des Dienstleisters zur Zahlungsunfähigkeit.

Der weitere Verlauf hängt von der Substanz des Dienstleisters ab. Im schlimmsten Fall beträgt das Risiko für den Entleiher ca. 20-25 % der Ausgaben an den von der Insolvenz betroffenen Personaldienstleister.

Unbedenklichkeitsbescheinigungen sind nicht aussagefähig – Auskunfteien sind nicht aktuell!

Viele Entleiher/Unternehmen fordern derzeit Unbedenklichkeitsbescheinigungen von ihren Personaldienstleistern an. Diesen ist zu entnehmen, dass kein Beitragsrückstand vorhanden ist. Wichtig: Dies heißt nur, dass die bisherigen Beiträge fristgerecht entrichtet wurden. Eine etwaige Stundung führt dazu, dass der gestundete Beitrag noch nicht fällig ist. Deshalb sind gestundete Beiträge aus der Unbedenklichkeitsbescheinigung in aller Regel nicht zu entnehmen.

In der üblichen Bescheinigung können Sie die Stundung nicht erkennen. Die Ausnahme bilden einzelne Kassen, die auf explizite Nachfrage bescheinigen, dass nicht gestundet wird, bzw. verklausulieren dies so, dass es nur mit geübtem Blick erkennbar ist. Ähnlich ist es bei der Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft. Bei Ihren Dienstleistern können Sie Unbedenklichkeitsbescheinigungen anfragen – dabei ist die Reaktion des Dienstleisters im Gespräch interessanter als der Inhalt der Bescheinigungen.

Für Entleiher steigt durch Stundungen das Risiko deutlich und ist nur in wenigen Ausnahmen erkennbar. Selbst eine Auskunft von Kreditversicherungen oder Auskunfteien hinken hinterher und die Auskünfte sind nicht aktuell.

Es gibt Dienstleister, die hierzu kostenpflichtig Informationen anbieten und Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Stundungen, aber auch Entzug der Überlassungserlaubnis überwachen. Die Konzepte sind klar und relativ sicher. Die Marktdurchdringung ist aber begrenzt – die Zahl der Zeitarbeitsunternehmen, die dort kostenpflichtig mitwirken ist überschaubar.

Alternativen zur Absicherung

Es hilft nicht, etwaige Zahlungen an den Dienstleister zurückzuhalten, weil die Subsidiärhaftung nicht vom Dienstleister, sondern vom Sozialversicherungsträger kommt. Eine Bankbürgschaft ist sicherer, aber derzeit kaum realisierbar.

Einige Warnsignale für einen finanziellen Engpass des Dienstleisters sind:

  • Versuch, den Abrechnungszeitraum von monatlich auf 14-tägig oder wöchentlich zu reduzieren
  • Versuch, das Zahlungsziel zu kürzen, bietet evtl. Skonto an, um schneller ans Geld zu kommen
  • Urlaub wird verweigert
  • Auszahlungen aus dem Arbeitszeitkonto werden verweigert,
  • Zahlungserinnerungen / Mahnungen kommen ungewöhnlich schnell, vielleicht schon vor der Fälligkeit
  • Mitarbeitern werden Vorschüsse verweigert und/oder erhalten die Lohnzahlung verspätet. Aber Achtung: gem. Tarifvertrag ist die Zahlung am 15. Bankarbeitstag des nachfolgenden Monats fällig. Dies wäre z. B. für die Märzzahlung der 21. April
  • Hilfreich ist auch die Nachfrage, wie viele Mitarbeiter in Kurzarbeit sind, um den Umfang abzuschätzen oder die direkte Frage, ob BG-Beiträge und Sozialversicherung gestundet werden.

Wenn Sie solche oder ähnliche Warnsignale vernehmen, kontaktieren Sie uns umgehend. Unsere Partner stehen Ihnen gerne zur Seite, um geeignete Schritte zu überprüfen. Auch für Ihre Fragen stehen unsere Experten Ihnen gerne unter info-germany@expensereduction.com zur Verfügung.