Am 01.01.2019 ist eine weitere Regelung der Gewerbeabfallverordnung in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle gewerblichen Abfallerzeuger ihre gemischt gesammelten Abfälle einer Vorbehandlungsanlage zuführen. Einzige Ausnahme: Die Menge dieser Abfälle liegt nicht über 10% im Vergleich zu den in Summe anfallenden Abfall- und Wertstoffen (90/10 Regel).

Dies hat eine erhebliche Steigerung der Entsorgungskosten für alle Erzeuger zur Folge, da nur wenige Abfallerzeuger die Forderungen erfüllen können. Entsorger berechnen daher zu den Entsorgungskosten einen Zuschlag für die Sortierung. Zudem wirkt sich die nächste Stufe der LKW-Maut auf Bundesstraßen wie auch der chronische Fahrermangel direkt kostensteigernd auf die Entsorgungskosten aus.

Da die Spanne der Kostensteigerung sehr unterschiedlich ist – sie liegt bei 20€/t bis ca. 40 €/t – ist dies ein Anlass, detailliert mit den Dienstleistern über angekündigte Preiserhöhungen zu verhandeln.