Ende April werden die Berufsgenossenschaften die Beitragsbescheide für 2019 versen­den. Die Zahlungsfrist für die Beiträge ist dann meistens Mitte oder Ende Mai.

Aufgrund der Corona-Krise sind viele Unter­nehmen derzeit in Schwierigkeiten. Sie kämpfen mit Umsatzausfällen, Kurzarbeit und Liquiditäts­engpässen. Deshalb bieten die Berufsgenossenschaften in vielen Fällen zins­lose Stundungen und Ratenzahlungen an. Die Regelungen sind bei den Berufsgenossenschaften unterschiedlich, daher nachfolgend die jeweiligen Links zu den relevanten Webseiten.

 

BGN

Als erste Berufsgenossenschaft hat die BGN (BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe) rea­giert. Für die Betriebe, die von der Corona-Krise schwer getroffen sind, wurden Erleichterungen beschlossen. Dies betrifft vor allem das Gastgewerbe. Fällig werdende Beiträge werden zinslos gestundet. Auch Ratenzahlungen können vereinbart werden. 

Die produzierenden Lebensmittelbetriebe sind größtenteils nicht von der Krise betroffen, sondern eher „Gewinner“ der Krise.

Zur Webseite der BGN

 

VBG, BGRCI, BGHW

Auch die  VBG (Verwaltung), die BGRCI (Rohstoffe und chem. Industrie) und die BGHW (Handel und Warenlogistik) eröffnen den von Corona betroffenen Mitgliedsunternehmen Möglichkeiten, den meistens im Mai fälligen Beitrag zu stunden oder in Raten zu zahlen.

Zur Webseite der VBG

Zur Webseite der BGRCI

Zur Webseite der BGHW

 

BGETEM (Energie Textil Elektro Medien­er­zeug­nisse)

Bei der BGETEM können Sie einen formlosen Antrag stellen. Senden Sie diesen unter Angabe Ih­rer Mitgliedsnummer an ba.koeln@bgetem.de. 

Zur Webseite der BGETEM

 

BG BAU

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft hat Beitrags- und Zahlungserleichterungen für ihre Mitgliedsbetriebe aus der Bauwirtschaft und den baunahem Dienstleistungen beschlossen. So entfällt die im Mai fällige Vorschusszahlung. Der Bei­trag für 2019 und der Vorschuss für 2020 wurden gesenkt (2020: -2,53 %). Auch Stundungen sind möglich. Hier genügt ein formloser Antrag.

Zur Webseite der BG BAU

 

BGHM (Holz- und Metall)

Die BGHM hat einen Online-Antrag entwickelt und bittet darum, ausschließlich darüber Anträge zu stellen. 

Zum Online-Formular 

 

Etwas anders ist das Vorgehen bei der BGW und BG Verkehr:

BGW (Gesundheitsdienst und Wohl­fahrts­­pflege)

Erstmalig seit Gültigkeit dieses Systems der Bei­tragserhebung wird die Fälligkeit für die Zah­lung der Beiträge nicht der 15. Mai sein, sondern der 15. Juni.

Damit soll den durch die Corona-Krise be­troffenen Unternehmen etwas Luft verschafft werden, ihren Betrieb aufrechtzuerhalten. Länger wird die BGW die Leistungsausgaben allerdings nicht vorfinanzieren können. Sollten Sie trotz dieses Zahlungsaufschubs Schwie­rigkeiten haben, die Forderung zu begleichen, erhalten Sie zum Zeitpunkt des Rechnungs­versandes aktuelle Informationen, insbesondere zur Stun­dung und Ratenzahlung. Mitgliedsunternehmen werden aufgefordert, aktuell von Anträgen zur Stundung oder Ratenzahlung abzusehen und den Beitragsbescheid abzuwarten.

 

BG Verkehr

Die BG Verkehr erhebt den Beitrag im Vorschuss-Verfahren und erhebt 11 Vorschuss­beiträge p.a. Das bedingt, dass die BG Verkehr nur wenig Spielraum für Stundungen der Bei­träge hat. Die BG Verkehr trifft die Entscheidung über Stundungsanträge und Anträge auf Re­duzierung von Beitragsvorschüssen anhand der Betroffenheit des einzelnen Unternehmens und in Abhängigkeit der Dauer der momen­tanen Si­tuation.

Zur Webseite der BG Verkehr

 

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