Ab 2021 steigen die Kosten für die Gebäudereinigung. Grund ist ein neuer Mindestlohntarifvertrag. Demnach steigen in der Branche die Kosten über die 3-jährige Tariflaufzeit um 11 Prozent – verteilt auf 3 Stufen.

Für die Mindestlohngruppe 1 (z.B.: Unterhaltsreinigung) gelten folgende Stundensätze:

  • ab 01.01.2021 = 11,11 € (+2,9%)
  • ab 01.01.2022 = 11,55€ (+3,9%)
  • ab 01.01.2023 = 12,00 € (+3,9%)

Für die Mindestlohngruppe 6 (z.B.: Glasreinigung) gelten folgende Stundensätze:

  • ab 01.01.2021 = 14,45 € (+2,5%)
  • ab 01.01.2022 = 14,81 € (+2,5%)
  • ab 01.01.2023 = 15,20 € (+2,6%)

Zudem werden die Löhne zwischen Ost und West zum 01.12.2020 angepasst, so dass es dort keine Lohnunterschiede mehr gibt. Der Mindestlohntarifvertrag gilt für alle Unternehmen, die gewerblich Reinigungsdienstleistungen anbieten. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Unternehmen im In- oder Ausland ansässig ist.

Hoher Lohnkostenanteil führt zur weiter steigenden Preisen

Für Unternehmen bedeutet dies, dass in den kommenden Jahren die Reinigungskosten stetig steigen werden. Aufgrund des sehr hohen Lohnkostenanteils in der Gebäudereinigung ist zu erwarten, dass die Reinigungsdienstleister diese Mehrkosten direkt an die Unternehmen weitergeben. Wichtig ist, die jetzt anstehenden Preissteigerung genau zu prüfen. Immer wieder kommt es vor, dass Reinigungsdienstleister neue Tarifverträge zum Anlass nehmen, die Preise über Gebühr anzuheben. Zudem ist dies eine gute Gelegenheit, die aktuelle Reinigungsqualität und -frequenz zu überprüfen, ob das bestehende Reinigingskonzept den tatsächlichen Bedarf abdeckt.

Sollte Ihr Reinigungsdienstleister auch höhere Preise angekündigt haben, kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen, diese richtig einzuschätzen und das bestmögliche Preis-Leistungsverhältnis zu erhalten.