Ab 2024 treten in der EU wichtige Regelungen in Kraft, die die Wirtschaft nachhaltiger gestalten sollen. Wir haben die wichtigsten zusammengefasst.

CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism):

Der CBAM, bereits seit Oktober 2023 schrittweise eingeführt, betrifft Unternehmen, die bestimmte Waren in die EU importieren. Diese Unternehmen müssen Emissionszertifikate entsprechend den CO2-Emissionen ihrer importierten Produkte erwerben. Dies erfordert eine präzise Ermittlung der Emissionen und stellt eine Herausforderung in der Produktkennzeichnung dar.

SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation):

Seit März 2021 in Kraft, zielt die SFDR darauf ab, Greenwashing zu verhindern und Transparenz in der Finanzbranche zu fördern. Finanzmarktteilnehmer müssen detaillierte Informationen über die Nachhaltigkeitsrisiken und -wirkungen ihrer Investitionsprodukte offenlegen. Die Beschaffung zuverlässiger ESG-Daten stellt dabei eine wesentliche Herausforderung dar.

LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz):

Ab 2024 gilt das LkSG auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitenden. Diese müssen ihre Lieferketten auf Menschenrechts- und Umweltrisiken überprüfen und entsprechende Risikomanagementmaßnahmen ergreifen. Die Überwachung komplexer und globaler Lieferketten sowie die Einhaltung von Sorgfaltspflichten sind dabei zentrale Herausforderungen.

EU-Taxonomie-Verordnung:

Die EU-Taxonomie-Verordnung erfordert von Unternehmen,  offenzulegen, inwieweit ihre Aktivitäten als ökologisch nachhaltig eingestuft werden können. Ab 2024 werden alle sechs Umweltziele der EU angewendet. Unternehmen müssen zusätzliche Prozesse und Kontrollmechanismen implementieren, um diese Anforderungen zu erfüllen.

CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive):

Die CSRD, die ab 2024 schrittweise eingeführt wird, verlangt von großen Unternehmen eine umfassende Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die Integration der Nachhaltigkeitsstrategie in die Unternehmensstrategie und die Sicherstellung der Datenqualität aus dem Nachhaltigkeitsmanagementsystem sind dabei wesentliche Herausforderungen.

CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive):

Die CSDDD, die 2024 verabschiedet werden und 2026 national in Kraft treten sollte, betrifft Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden und einem Umsatz von über 150 Millionen Euro. Sie verlangt die Überprüfung der gesamten Wertschöpfungskette auf Menschenrechts- und Umweltaspekte. Unternehmen müssen Compliance sicherstellen und einen wirksamen Sorgfalts- und Risikomanagementprozess etablieren.

Diese neuen Regelungen stellen Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen, bieten jedoch auch Chancen, Nachhaltigkeit in ihre Strategien zu integrieren und damit langfristig wirtschaftlichen Erfolg und positive Umweltauswirkungen zu erzielen. Ob die CSDDD nach der kurzfristigen Enthaltung Deutschlands noch kommt, ist aktuell noch nicht geklärt.