Die Gewerkschaft IG BAU und der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) haben sich in der zweiten Verhandlungsrunde am 02.06.2022 auf einen 27-monatigen Tarifvertrag (Laufzeit 10/2022 bis 12/2024) für das beschäftigungsstärkstes Handwerk in Deutschlands geeinigt.

Einstiegslöhne deutlich über Mindestlohn

Der allgemeinverbindliche Branchenmindestlohn steigt in zwei Stufen: Lohngruppe 1 (Einstiegslohn) zum 01.10.2022 von derzeit 11,55 Euro auf 13 Euro (plus 12,55 Prozent) und zum 01.01.2024 auf 13,50 Euro (3,85 Prozent).

Damit liegt der Einstiegslohn im Bereich der Gebäudereinigung auch weiterhin deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn. Für die Reinigungsdienstleister ist dies notwendig, um überhaupt geeignetes Personal zu finden.

Bei der Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung) steigt das Gehalt zum 01.10.2022 von 14,81 Euro auf 16,20 Euro (9,39 Prozent) und zum 01.01.2024 auf 16,70 Euro (3,09 Prozent).

Reinigungskosten steigen aufgrund höherer Lohnkosten

Die Reinigungsdienstleister werden die höheren Kosten an ihre Kunden weitergeben. Das ist die schlechte Nachricht für Unternehmen. Allerdings kann der Preisanstieg  bei den Reinigungskosten moderiert werden. Nicht durch die Lohnkosten, aber durch die Überarbeitung der Reinigungskonzepte. Hier steckt bei den meisten Unternehmen noch erhebliches Verbesserungspotenzial, das sich auch direkt auf die Kostenstruktur auswirkt. Wichtige Stellschrauben können z.B. die Intervalle, die Auswahl der Reinigungsleistung, die Raumkalkulation sein etc.